Musterklausuren Kriminalistik, 4. Auflage, Hilden
2006 *
(Verlag deutsche Polizeiliteratur), mit Kapiteln
über Testfragen zur Kriminalistik und Verhaltensweise nach polizeilichem
Schusswaffengebrauch
<Inhalt>
Mit
Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
vom 29.7.2009 (BGBl. 2009, Seite 2274) wurde
§ 127 StPO um
Absatz 4 erweitert. Danach gelten für die
vorläufige Festnahme von
Beschuldigten
durch die
Polizei die
Belehrungsgrundsätze nach den neuen §§ 114 a bis 114 c StPO.
Siehe Dozentenhandbuch Kriminalistik, Kapitel 18, Seite 7.
Deshalb
muss in den Lösungshinweisen
auf den
Seiten
27
(Ziffer 2.3),
34
(Ziffer 2.1),
46 (Ziffer 4.1),
63 (Ziffer 4.1),
73
(Ziffer 4.4),
99 (Ziffer 5.1),
118
(Ziffer 3.9) und
125 (Sachverhalt, „Bei B.:“, 4. Absatz)
eingefügt werden: „Belehrung
nach §§ 114 a bis 114 c StPO“.